Medizinrecht
für Ärzte / Zahnärzte
Das Medizinrecht behandelt die rechtliche Ausgestaltung der (schuldrechtlichen) Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes.
Wir beraten auf dem Gebiet der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient, in Honorierungsfragen von Privatpatienten (Gebührenordnung für Ärzte/GOÄ) und in Fragen, die das Verhältnis zwischen Ärzten betreffen, wie Vertragsgestaltung für Ärzte, Praxisveräußerung und Formen der ärztlichen Tätigkeit.
Das Recht der Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft bedarf zur guten Problemlösung, sowohl bei Gründung als auch bei Auseinandersetzung des Zusammenspiels von Rechts- und Steuerberatung, die wir Ihnen bieten können.