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Handels- und Gesellschaftsrecht

Auf die Wahl der richtigen Rechtsform kommt es bereits vor Gründung eines Unternehmens an. Bei dieser wichtigen und grundlegenden Entscheidung beraten wir Sie gerne, auch in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner unter Einbeziehung steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte. Wir helfen Ihnen dabei, zwischen den in Betracht kommenden Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften die für Sie optimale Wahl zu treffen.

Handelsrecht

Im Handelsrecht umfasst unsere Tätigkeit den gesamten Bereich der wirtschafts- und unternehmensbezogenen Beratung und Vertragsgestaltung, insbesondere die Erstellung von Werklieferungsverträgen und Lieferverträgen, die Entwicklung spezieller Vertragskonzepte für Vertrieb und Franchise, Factoring und Leasing.

Unterstützung bieten wir Ihnen auch bei allen Konflikten des Handelsrechtes, vor allem in dem Bereich des Handelsvertreterrechtes. Wir sind bei der Erstellung und Überprüfung Ihres Handelsvertretervertrages behilflich, ebenso bei der Durchsetzung Ihrer Provisionsansprüche.

Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechts übernehmen wir für Sie insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Beratung im Bereich von Unternehmensgründungen, Unternehmensveräußerungen, Unternehmensumwandlungen, Unternehmensverschmelzungen aller Rechtsformen wie z.B. GmbH, AG, GmbH & Co. KG; GbR etc.
  • Entwurf und Änderungen der erforderlichen Verträge
  • Vereinbarung der notwendigen Notartermine einschließlich Begleitung zu den Beurkundungsterminen
  • Sämtliche gesellschaftsrechtliche Beratungen unter Einbeziehung steuerlicher und wirtschaftsrechtlicher Aspekte, erfolgen in enger Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, der im gleichen Hause ansässigen Kanzlei Stimpel · Koniarski · Köhl.
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