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Erbrecht und Unternehmensnachfolge

„Es ist nie zu früh, aber oft zu spät, den Nachlass zu regeln“

Das Rechtsgebiet "Erbrecht" betrifft die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge. Dabei spielen Testamente (Berliner Testament) und Erbverträge aber auch Fragen im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer eine große Rolle. Wir helfen Ihnen durch sinnvolle Vermögensstrategien zu Lebzeiten und wirksame Nachlassregelungen Ihr Lebenswerk zu sichern, indem wir Testamente und Erbverträge gestalten sowie Wege der vorweggenommenen Erbfolge erarbeiten.

Wir helfen Ihnen bei Streitigkeiten der Erbengemeinschaft und bei Erbauseinandersetzungen. Hierbei setzen wir alles daran, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und der familiäre Konflikt weitgehend entschärft wird.

Gerne übernehmen wir für Sie auch die Stellung als Testamentsvollstrecker.

Häufige Fragen um das Thema Erbrecht sind:

  • Wie schaut die gesetzliche Erbfolge aus wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist?
  • Wem stehen Pflichtteilsansprüche zu?
  • Wer kann ein Testament oder einen Erbvertrag anfechten?
  • Was kann man gegen ein sog. Geliebtentestament unternehmen?
  • Wie und bis wann kann man eine Erbschaft ausschlagen?
  • Bis wann kann der überlebende Ehegatte beim Erbvertrag noch Änderungen vornehmen?
  • Wen kann ich enterben?

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Besprechungstermin.

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