Inkassorecht, Zwangsvollstreckungsrecht

Ein Schuldner zahlt trotz mehrerer Zahlungsaufforderungen und Mahnungen nicht?

Mit unserer Unterstützung steigern Sie ihre Chancen deutlich, doch noch an Ihr Geld zu kommen. Beanspruchen Sie unsere Kanzlei als externe Mahnabteilung und Inkassoabteilung für Ihr Unternehmen. Unsere Erfahrung zeigt immer wieder, dass Schuldner schneller oder überhaupt erst dann reagieren, wenn der Anwalt agiert. Wir bieten Ihnen eine individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihr Klientel abgestimmte Vorgehensweise. Wir setzen alles daran, eine möglichst schnelle und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen. Wir informieren Sie für das außergerichtliche Mahnverfahren gerne über die Möglichkeit einer Inkassopauschale.

Wir helfen Ihnen ausstehende Rechungen mit den Mitteln des Zwangsvollstreckungsrechts beim Schuldner einzutreiben. Dabei verfassen wir vorgerichtliche Mahnschreiben, führen das gerichtliche Mahnbescheidsverfahren und verhelfen Ihnen zu einem vollstreckbaren Titel. Wir veranlassen entsprechende Pfändungen (z.B. Konto- und Lohnpfändungen), beauftragen den Gerichtsvollzieher, stellen Anträge auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mit entsprechenden Verhaftungsaufträgen.

Der Schuldner hat sämtliche Kosten, die aus der Forderungsbetreibung resultieren zu tragen!

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