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Arbeitsrecht

Besonders wichtig gerade im Arbeitsrecht ist die vorsorgende Beratung der Mandanten.

Richtige Vertragsgestaltung beugt späteren rechtlichen Unsicherheiten vor und schafft klare Verhältnisse.

Das Nachweisgesetz verlangt die schriftliche Niederlegung der wesentlichen Vertragsgrundlagen eines Arbeitsverhältnisses. Auch Sozialversicherungsträger fordern im Rahmen von Prüfungen zunehmend die Vorlage von Arbeitsverträgen. Daher empfiehlt es sich schriftliche Arbeitsverträge zu haben.
Sie sollten sie auf Ihre individuelle Situation als Vertragspartner abstimmen.

Das Arbeitsrecht bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten. Gerade in Kündigungsfällen, die nun einmal auch zur Wirklichkeit der Arbeitswelt gehören, kommt es auf die sorgfältige Vorbereitung der durchzuführenden rechtlichen Schritte an. Je früher der Fall in die Hände des Anwalts gelegt wird, desto besser sind die Chancen, den gewünschten Erfolg auch zu erreichen.

Im Bereich des Arbeitsrechts übernehmen wir für Sie insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Entwurf, Überarbeitung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Begleitung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere Beratung vor und nach dem Ausspruch von Kündigungen
  • Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverhältnissen
  • Abwehr von Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern
  • Einreichung von Kündigungsschutzklagen für Arbeitnehmer
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus bestehenden Arbeitsverhältnissen
  • Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführerverträgen sowie Vorstandsdienstverträgen
  • Prozessführung vor den Arbeitsgerichten.
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