Honorar

Klärung vor Mandatsbeginn!

Wir stellen zunehmend fest, dass die Honorarfrage für den ratsuchenden Mandanten häufig unklar ist. Daher sprechen wir über das Honorar gerne vor Mandatserteilung, um Ihnen die Kosten unserer Tätigkeit transparent zu machen.

Solange wir keine andere Vereinbarung getroffen haben, berechnen sich unsere Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der dort genannten Gebühren bemisst sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert bzw. nach den Rahmengebühren. Wir bieten Abrechnung nach RVG, Zeithonorar oder Pauschale an. Unsere Stundensätze variieren je nach Bedeutung der Angelegenheit und dem von uns übernommenen Haftungsrisiko.

Die Erfahrung zeigt, dass die Vereinbarung einer Abrechnung auf Zeitbasis für Sie vorteilhaft sein kann. Sie können sich mit einer Vielzahl kleinerer Probleme an uns wenden, ohne befürchten zu müssen, hohe Anwaltsrechnungen zu erhalten, nur weil der Streitwert hoch ist.

Honorarvereinbarungen müssen nach dem Gesetz schriftlich erfolgen. Die Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren ist nur im außergerichtlichen Bereich erlaubt.

Gerichtliche Auseinandersetzung

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind wir verpflichtet, mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG abzurechnen. Auf Wunsch sind wir gerne bereit, das Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor Prozessbeginn zu kalkulieren, um Ihnen Überraschungen zu ersparen.

Sie können sich darauf verlassen:

Wenn wir ein Mandat übernehmen, nehmen wir auch Ihr Kostenrisiko sehr ernst. Denn es geht in jedem Fall darum, für Sie nicht nur eine rechtlich, sondern auch eine wirtschaftlich optimale Lösung zu erreichen.

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