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Terrorversicherungen sind als Betriebskosten auf Mieter umlagefähig
BGH 13.10.2010, NJW 2010,3647
Der BGH hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine sog. „Terrorversicherung“ (= Versicherungen zur Abdeckung von drohenden Schadenrisiken aus Terroranschlägen) die vom Vermieter abgeschlossen ist auf den/die Mieter umlagefähig ist.
Dies wurde im Ergebnis bejaht, jedoch seien aus Gründen der Wirtschaftlichkeit strenge Kriterien an den Versicherungsabschluss zu stellen. Es muss eine konkrete Gefährdung für das versicherte Gebäude bestehen und der Vermieter muss sich mehrere Angebote von verschiedenen Versicherungen einholen.
Sherly Huth
Rechtsanwältin