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„Miete“ für den Mit- oder Alleineigentümer eines Familienheims gegen den darin verbleibenden Ehegatten bei Trennung?

Häufig haben sich Ehepartner ein Haus oder eine Wohnung gekauft, welches im Miteigentum eines jeden steht oder im Alleineigentum eines Ehepartners. Die Gerichte beschäftigt sodann die Frage, ob dem aus dem Familienheim freiwillig ausgezogenen Ehegatten, bei Trennung, eine Vergütung gegen den in der Wohnung bzw. Haus verbleibenden Ehegatten für dessen nunmehr alleinige Nutzung zusteht.

Für die Zeit vor Rechtskraft der Scheidung wird als Anspruchsgrundlage als lex specialis zu § 745 Abs. II BGB der § 1361 b Abs. III S. 2 BGB herangezogen und ein Zahlungsanspruch hergeleitet. Hierbei sei angemerkt, dass ein etwaiger Zahlungsanspruch um die Hälfte des objektiven Mietwertes gekürzt werden kann, wenn dem in der Wohnung bzw. Haus verbleibenden Ehegatten die alleinige Nutzung zunächst aufgedrängt worden ist, weil z.B. der andere Ehegatte ohne Wissen des anderen ausgezogen ist.
Für die Entstehung eines etwaigen Zahlungsanspruches ist nach h.M. zunächst ein Zahlungsverlangen erforderlich. Die Entscheidung stellt im Ergebnis jedoch stets eine Billigkeitsentscheidung und Einzelfallentscheidung dar. Kriterien, die gegen einen Zahlungsanspruch sprechen können, sind z.B. die Wahrung des Existenzminimums, mithin Prüfung der Leistungsfähigkeit, des in der Wohnung bzw. Haus mit den gemeinsamen Kindern verbleibenden Ehegatten.

Sherly Huth
Rechtsanwältin
Nach dem Beitrag von Reinhardt Wever in FamRZ 2012, S. 416;

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