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Gemeinsames Sorgerecht auch ohne Zustimmung der Mutter

Väter hatten bisher nicht die Möglichkeit gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Nun können betroffene Väter eine gerichtliche Entscheidung beantragen, wenn die Mutter die Zustimmung verweigert.

Durch die Möglichkeit vorläufiger Anordnungen hat das Bundesverfassungsgericht so neue Rechtsschutzmöglichkeiten geschaffen, ohne dass die Väter auf die geplanten Neuregelungen warten müssen.

Auch Väter nichtehelicher Kinder soll künftig die Möglichkeit gegeben werden, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu bekommen. Das gemeinsame Sorgerecht soll nach einer geplanten gesetzlichen Neukonzeption der Grundsatz auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern sein, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

Sherly Huth
Rechtsanwältin

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