Aktuelles

Ausbildungsunterhalt- Was ist mit Semesterbeiträgen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2012,-II-3 UF 97/12

Studiengebühren stellen inzwischen nach aktueller Rechtsprechung einen Mehrbedarf des studierenden Kindes dar.  Es stellt sich immer häufiger die Frage, ob die Semesterbeiträge bei Kindern, denen ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt zusteht, ebenfalls einen Mehrbedarf darstellen oder im Regelunterhalt bereits enthalten sind.

Einfach gefragt:  Was ist der Unterschied zwischen Studiengebühren und Semesterbeiträgen und können Semesterbeiträge den Unterhaltsanspruch erhöhen?
Das OLG Düsseldorf sagt „nein“. Anders als Studiengebühren liegen Semesterbeiträge allein im Interesse des Studierenden, da dadurch Einrichtungen finanziert würden, welche die Studiensituation erleichtern sollen.

Sherly Huth
Rechtsanwältin

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